Stand 25.09.2024
Antrag
Mit dem Fördermitglieder-Antrag oder jedem anderen Vertrag mit "LichtReiche, Akademie für Bewusstsein und Reichtum" kurz „LichtReiche“ sind automatisch auch unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Sie gelten für alle fördernden Mitglieder und für alle Vereinbarungen mit „LichtReiche“, sofern die Geschäftsbedingungen nicht explizit etwas anderes sagen.
Der Erwerb der Mitgliedschaft/Fördermitgliedschaft erfordert einen Aufnahmeantrag, der mündlich als auch schriftlich erfolgen kann. Über die Aufnahme befindet das Präsidium. Es besteht die Möglichkeit einer Nichterteilung ohne Angabe von Gründen.
Wenn „LichtReiche“ über ein Partnerprogramm, z.B. als Affiliate, Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners.
Rechte und Pflichten
Die Mitglieder/Fördermitglieder sind berechtigt, dass sie an (Forschungs-)Projekten und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und die Räumlichkeiten des Vereins nutzen. Die Mitglieder/Fördermitglieder sind verpflichtet, dass sie die Interessen des Vereins fördern, das Ansehen und den Zweck des Vereins schützen und die Mitgliedsbeiträge pünktlich bezahlen. Eine Übertragung der Rechte aus der fördernden Mitgliedschaft von „LichtReiche“ an Dritte gibt es nicht.
„LichtReiche“ übernimmt auch keine Haftung für Unfälle und / oder Schäden die dem Mitglied oder Nicht-Mitglied während einer von „LichtReiche“ durchgeführten Veranstaltung entstehen.
Der Verein lebt und erfüllt ideelle, karitative, soziale, mitmenschliche, wohltätige, natürliche und ehrliche Zwecke. „LichtReiche“ verfolgt keine politischen oder religiösen Absichten und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, auch keiner religiösen, weltanschaulichen, oder politischen Gruppierung anzugehören. Ist ein förderndes Mitglied jedoch persönlich in diesem Sinne aktiv oder passiv tätig bzw. engagiert, so hat er darauf zu achten, dass seine diesbezüglichen Aktivitäten nicht im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft bzw. nicht im Zusammenhang mit „LichtReiche“ stehen und auch nicht in Zusammenhang gebracht werden können. Ferner hat er jegliche Tätigkeit zu vermeiden die „LichtReiche“ in diesem Zusammenhang oder in anderen Bereichen schaden bzw. in Misskredit bringen könnte. „LichtReiche“ kann bei Nichtbeachtung der o.g. Punkte. auch schon bei Verdacht jederzeit die Mitgliedschaft auflösen.
Zahlung
Ist das fördernde Mitglied mit einer oder mehrerer Zahlungen rückständig, verliert es für die Dauer des Rückstandes seine Privilegien als förderndes Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf weiter zu bezahlen, wenn das fördernde Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann.
Dienstleistungsangeboten, Kurse, Seminare, Trainings usw. können direkt über unsere Webseite gekauft werden. Es gelten dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „LichtReiche“ oder, wenn über einen Zahlungs- und Rechnungsanbieter, wie z.B. Digistore24 und andere gekauft wird, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsabwicklers.
Wenn bei Ratenzahlungen der Kunde/Vertragspartner in Verzug mit der Zahlung einer Rate kommt, ist die „LichtReiche“ berechtigt, die vereinbarte Ratenzahlung zu kündigen und die gesamte restliche Vergütung sofort fällig zu stellen.
Hat der Kunde/Vertragspartner ein Abonnement gekauft und gerät er in Verzug, ist die „LichtReiche“ berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Kunde/Vertragspartnerschuldet in diesem Fall Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns der „LichtReiche“ abzüglich ersparter Aufwendungen unter der Berücksichtigung der Vorfälligkeit. Der sich hieraus zu ermittelte Schaden beträgt 80 % der vereinbarten Vergütung vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ende des vereinbarten Abonnements. Dem Kunde/Vertragspartnerbleibt unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Sonstige Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt.
Dauer
Die Mitgliedschaft/Fördermitgliedschaft erlischt mit Austritt, Ablauf, Ausschluss oder nicht weiterleben. Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich auf Wunsch jeweils für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Mitgliedsjahres beendet ist. Die Beendigung erfolgt in Schriftform bei einem Präsidiumsmitglied. Eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft/Fördermitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf, wenn sie nicht verlängert ist.
Ersatzleistungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht möglich. Im Falle einer Kündigung erstattet „LichtReiche“ im Voraus bezahlte Honorare, Gutschriften, Provisionen, Förderprojekte usw. nicht. Dies gilt ebenso für Vorauszahlungen für Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Beratungen usw. für nicht Fördermitglieder.
Produkte
Produkte können über Kaufanfragen angefragt werden. „LichtReiche“ antwortet schriftlich und nimmt somit eine vom Käufer gestellte Kaufanfrage an oder nicht. Die Verkaufspreise beinhalten die gültige Mehrwertsteuer. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der „LichtReiche“. Bei Mängeln ist „LichtReiche“ unverzüglich zu informieren, so dass er nachbessern oder nachliefern kann.
Schlichtung
Für die Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Unstimmigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO. Es ist derart gebildet, dass jeder Beteiligte innerhalb von sieben Tagen dem Präsidium zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese wählen mit relativer Mehrheit einen Vorsitzenden für das Schiedsgericht. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Anordnungen des Schiedsgerichtes sind gültig und mit einfacher Stimmenmehrheit möglich. Das Schiedsgericht bestimmt nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es befindet immer nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Anweisungen sind vereinsintern eindeutig gültig.
Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Wien. Auch beim Vollkaufmann oder öffentlich-rechtliche juristische Person ist der Gerichtsstand Wien. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. „LichtReiche“ behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsfrist beginnt ab Tag der Annahme des Vertrags z.B. durch Zahlung oder Anmeldung.
Die Widerrufsfrist entfällt,
wenn der Vertragspartner wünscht, dass die Dienstleistung der LichtReiche(Fördermitglieder, Onlinekurs, Onlinetraining, Onlinebegleitung, digitale Leistung...) unverzüglich und noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt oder erbracht wird.
Anderenfalls kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt ab Tag der Annahme des Vertrags z.B. durch Zahlung oder Anmeldung. Den Widerruf sende rechtzeitig an
LICHTREICHE. Akademie für Bewusstsein und Reichtum
Schönbach 57
3633 Schönbach (Österreich)
(danke(ät)lichtreiche.com)
Wer Mitglied Mitglied/Fördermitglied der LICHTREICHE sein mag und dies mündlich oder schriftlich der "LichtReiche" mitgeteilt hat, hat nach § 312d BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Anmeldung. Innerhalb dieser Frist kann die Anmeldung ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden (Brief oder Email).
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Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag für eine Veranstaltung o.ä. oder für die Mitgliedschaft widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an
LichtReiche. Akademie für Bewusstsein und Reichtum
Schönbach 57
3633 Schönbach (Österreich)
(info(ät)lichtreiche.com)
Hiermit widerrufe ich meinen Vertrag für …………………………………………………
oder meine Mitgliedschaft im Verein „LichtReiche“.
Datum des Antrags: ………………………..
Name und Anschrift des Verbrauchers/Mitglieds
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Datum: ………………………………..
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Unterschrift Verbraucher/Mitglied (nur bei schriftlichem Widerruf)